Aus für “Safe Harbor” als große Chance für europäischen Datenschutz
Der 26. Oktober 2015 war ein großer Tag für den Datenschutz in Europa.
Die RichterInnen des EuGH urteilten, dass der Datenaustausch mit den USA auf Basis von der Safe Harbor-Vereinbarung nicht sicher ist und damit ungültig. Dieses Urteil hat der österreichische Jurist Max Schrems erkämpft, nachdem er beim irischen Gerichtshof Klage bezüglich der Verarbeitung von persönlichen Facebook-Daten eingereichte. Die EuGH Grundsatzentscheidung bietet, aufbauend auf dem EuGH-Urteil bezüglich Vorratsdatenspeicherung vom 6. April, eine weitere große Chance den Datenaustausch in- und außerhalb Europas grundrechtskonform zu gestalten. Es muss sichergestellt werden, dass die Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre eingehalten werden, besonders in Hinblick auf Zugriffe ausländischer Geheimdienste. Die USA müssen sich verpflichten, strenge Regeln bei der Verarbeitung von Daten europäischer BürgerInnen einzuhalten. Video ansehen
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